Ein ausländischer Führerausweis ist in der Schweiz 1 Jahr gültig.
Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden. InhaberInnen von Führerausweisen aus einemEU/ EFTA Staat sind von einer Kontrollfahrt befreit.
Senioren die Ihre Fahreignung oder ihr fahrerisches Können überprüft haben wollen, sind immer ganz herzlich willkommen.
BesitzerInnen eines Führerausweises aus anderen Staaten sind verpflichtet, eine Kontrollfahrt zu absolvieren.
An der Kontrollfahrt wird folgendes geprüft:
Einwandfreie Fahrzeugbedienung
Beherrschen der allgemeinen Vortrittsregeln
Ökologisches und ökonomisches Fahren
Fahren auf Autobahnen
Blicktechnik
Einspuren
Ich empfehle Dir, Dich frühzeitig in der Fahrschule anzumelden, da die Überprüfung des ausländischen Führerausweises in einzelnen Fällen etwas länger dauert. Sobald die Bewilligung zum Umschreiben erteilt ist, hast Du 3 Monate Zeit, um Dich auf die bevorstehende Kontrollfahrt vorzubereiten.
Nach der ersten Fahrstunde kann ich Dir Deinen ungefähren Standpunkt und das weitere Vorgehen mitteilen.
Es gibt kein Minimum an Fahrstunden, die Du brauchst aber denke daran es ist eine Prüfung die bestanden werden muss.
Je besser Du Dich vorbereitest, desto sicherer wirst Du Dich fühlen.
Bei einer negativen Kontrollfahrt, erhälst Du ein Fahrverbot und Dein ausländischer Führerausweis wird in der Schweiz für ungültig erklärt.